AGB
1. ALLGEMEINES
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Verband Out of Home Austria („OOHA“) und Unternehmern („Auftraggeber“), unabhängig davon, ob diese Mitglieder der OOHA sind oder nicht. Sie gelten nicht gegenüber Konsumenten.
2. AGB der Auftraggeber gelten nicht, es sei denn, OOHA hätte ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
3. ANGEBOT UND AUFTRAGSANNAHME
Angebote von OOHA sind freibleibend (unverbindlich). Die Auftragsannahme durch OOHA und Änderungen von Aufträgen bedürfen der geschriebenen Form („Auftragsbestätigung“, per E-Mail oder in Schriftform per Post). Es gilt das Zustelldatum. Angaben auf der Website, in Broschüren und anderen Werbematerialien werden nur Vertragsinhalt, wenn OOHA in der Auftragsbestätigung darauf Bezug nimmt. Der Auftraggeber muss Abweichungen der Auftragsbestätigung vom Auftrag unverzüglich rügen, widrigenfalls der Vertrag mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung zustande kommt.
4. ENTGELTE UND ZAHLUNGSVERZUG
Es gelten die in der Auftragsbestätigung angeführten Preise, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Alle Preise verstehen sich zzgl. anwendbarer Steuern, Abgaben, Verpackungs- und Transportkosten netto. Rechnungen sind immer bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Der Kunde erklärt sich mit der Ausstellung elektronischer Rechnungen und deren Zusendung per E-Mail einverstanden. Bei Zahlungsverzug oder Stundung schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
5. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel der Leistung unverzüglich, spätestens jedoch binnen 5 Werktagen nach Übernahme, versteckte Mängel innerhalb von 5 Werktagen nach ihrer Feststellung, schriftlich zu rügen, widrigenfalls Rechtsfolgen aus dem betreffenden Mangel ausgeschlossen sind. OOHA haftet dem Auftraggeber ausschließlich für Schäden, die der Verband oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügt haben. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter (zB Pönalen) ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden an der Person.
6. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DEN BEITRITT ZU OOHA
Ergänzend zu den Verbandsstatuten gelten für den Beitritt folgende Bestimmungen: Neue Mitglieder senden ihr Beitrittsansuchen an office@ooha.at und sind damit einverstanden, dass sie zum Zwecke der Berechnung des Mitgliedsbeitrages den Umsatz des letzten Kalenderjahres an die von OOHA bestimmte vertrauenswürdige Clearingstelle senden. Der Vorstand von OOHA entscheidet über das Beitrittsansuchen nach Prüfung der Umsatzmeldung mit einfacher Mehrheit. Im Fall einer positiven Entscheidung des Vorstands schreibt OOHA den Mitgliedsbeitrag vor. Der Beitritt erfolgt mit der vollständigen Zahlung des verrechneten Beitrages. Der Beitrittswerber kann seine Bewerbung bis zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung ohne Angabe von Gründen per E-Mail an office@ooha.at zurückziehen.
7. VERWENDUNG VON BILD- UND DATENMATERIAL DER MITGLIEDER
OOHA erstellt zum Zwecke der Marktkommunikation und Werbung, insbesondere im Rahmen von Newslettern, Social-Media-Kanälen und Presseaussendungen des OOHA, Fotos und Filme zur Förderung der Mitglieder. Die Mitglieder stimmen zu, dass OOHA dafür sämtliche Inhalte, ganz oder in Teilen, verwenden darf, die sie in ihren Aussendungen verwenden. Sie sichern zu, dass sie dem OOHA an diesen Inhalten die dazu erforderlichen Nutzungsrechte einräumen können und dass eine solche Verwendung nicht in Rechte Dritter eingreift.
8. IMMATERIALGÜTERRECHTE DER OOHA
Sämtliche Rechte an von OOHA produzierten Inhalten (Fotos) und erstellten Konzepten liegen bei OOHA als Verband, der immer für ALLE Mitglieder spricht. Jede Nutzung solcher Inhalte und Konzepte, insbesondere für werbliche Auftritte durch Verbandsmitglieder in einem anderen Medium, bedarf der schriftlichen Zustimmung von OOHA. Diese kann jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückgezogen werden.
9. ERHEBUNG DES WERBEAUFWANDES
Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass OOHA dazu berechtigt ist, Verbandsinformationen im Zusammenhang mit Markterhebungen (wie zB Focus Media Research, Momentum / werbeplanung.at) Informationen über Marktanteile mit anderen Ländern und deren Verbänden sowie mit dem Welt-Verband auszutauschen. Die Zusammenarbeit erfolgt ausschließlich zum Zweck der Werbeaufwanderhebung bei einschlägigen Instituten, die sich mit der Erhebung des Werbeaufwandes in sämtlichen klassischen und neuen Medien befassen. Es erfolgt zu keiner Zeit eine Information zum Detail eines Mitglieds oder prospektiven Mitglieds. Zum Zwecke der Vergleichbarkeit im Markt werden ausschließlich Gesamtzahlen genannt.
10. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort ist Wien. Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen beider Teile ist das jeweils sachlich in Handelssachen und örtlich für Wien, Innere Stadt, zuständige Gericht.
Stand: 24. Februar 2025
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Verband Out of Home Austria („OOHA“) und Unternehmern („Auftraggeber“), unabhängig davon, ob diese Mitglieder der OOHA sind oder nicht. Sie gelten nicht gegenüber Konsumenten.
2. AGB der Auftraggeber gelten nicht, es sei denn, OOHA hätte ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
3. ANGEBOT UND AUFTRAGSANNAHME
Angebote von OOHA sind freibleibend (unverbindlich). Die Auftragsannahme durch OOHA und Änderungen von Aufträgen bedürfen der geschriebenen Form („Auftragsbestätigung“, per E-Mail oder in Schriftform per Post). Es gilt das Zustelldatum. Angaben auf der Website, in Broschüren und anderen Werbematerialien werden nur Vertragsinhalt, wenn OOHA in der Auftragsbestätigung darauf Bezug nimmt. Der Auftraggeber muss Abweichungen der Auftragsbestätigung vom Auftrag unverzüglich rügen, widrigenfalls der Vertrag mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung zustande kommt.
4. ENTGELTE UND ZAHLUNGSVERZUG
Es gelten die in der Auftragsbestätigung angeführten Preise, Liefer- und Zahlungsbedingungen. Alle Preise verstehen sich zzgl. anwendbarer Steuern, Abgaben, Verpackungs- und Transportkosten netto. Rechnungen sind immer bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Der Kunde erklärt sich mit der Ausstellung elektronischer Rechnungen und deren Zusendung per E-Mail einverstanden. Bei Zahlungsverzug oder Stundung schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
5. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel der Leistung unverzüglich, spätestens jedoch binnen 5 Werktagen nach Übernahme, versteckte Mängel innerhalb von 5 Werktagen nach ihrer Feststellung, schriftlich zu rügen, widrigenfalls Rechtsfolgen aus dem betreffenden Mangel ausgeschlossen sind. OOHA haftet dem Auftraggeber ausschließlich für Schäden, die der Verband oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügt haben. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter (zB Pönalen) ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden an der Person.
6. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DEN BEITRITT ZU OOHA
Ergänzend zu den Verbandsstatuten gelten für den Beitritt folgende Bestimmungen: Neue Mitglieder senden ihr Beitrittsansuchen an office@ooha.at und sind damit einverstanden, dass sie zum Zwecke der Berechnung des Mitgliedsbeitrages den Umsatz des letzten Kalenderjahres an die von OOHA bestimmte vertrauenswürdige Clearingstelle senden. Der Vorstand von OOHA entscheidet über das Beitrittsansuchen nach Prüfung der Umsatzmeldung mit einfacher Mehrheit. Im Fall einer positiven Entscheidung des Vorstands schreibt OOHA den Mitgliedsbeitrag vor. Der Beitritt erfolgt mit der vollständigen Zahlung des verrechneten Beitrages. Der Beitrittswerber kann seine Bewerbung bis zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung ohne Angabe von Gründen per E-Mail an office@ooha.at zurückziehen.
7. VERWENDUNG VON BILD- UND DATENMATERIAL DER MITGLIEDER
OOHA erstellt zum Zwecke der Marktkommunikation und Werbung, insbesondere im Rahmen von Newslettern, Social-Media-Kanälen und Presseaussendungen des OOHA, Fotos und Filme zur Förderung der Mitglieder. Die Mitglieder stimmen zu, dass OOHA dafür sämtliche Inhalte, ganz oder in Teilen, verwenden darf, die sie in ihren Aussendungen verwenden. Sie sichern zu, dass sie dem OOHA an diesen Inhalten die dazu erforderlichen Nutzungsrechte einräumen können und dass eine solche Verwendung nicht in Rechte Dritter eingreift.
8. IMMATERIALGÜTERRECHTE DER OOHA
Sämtliche Rechte an von OOHA produzierten Inhalten (Fotos) und erstellten Konzepten liegen bei OOHA als Verband, der immer für ALLE Mitglieder spricht. Jede Nutzung solcher Inhalte und Konzepte, insbesondere für werbliche Auftritte durch Verbandsmitglieder in einem anderen Medium, bedarf der schriftlichen Zustimmung von OOHA. Diese kann jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückgezogen werden.
9. ERHEBUNG DES WERBEAUFWANDES
Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass OOHA dazu berechtigt ist, Verbandsinformationen im Zusammenhang mit Markterhebungen (wie zB Focus Media Research, Momentum / werbeplanung.at) Informationen über Marktanteile mit anderen Ländern und deren Verbänden sowie mit dem Welt-Verband auszutauschen. Die Zusammenarbeit erfolgt ausschließlich zum Zweck der Werbeaufwanderhebung bei einschlägigen Instituten, die sich mit der Erhebung des Werbeaufwandes in sämtlichen klassischen und neuen Medien befassen. Es erfolgt zu keiner Zeit eine Information zum Detail eines Mitglieds oder prospektiven Mitglieds. Zum Zwecke der Vergleichbarkeit im Markt werden ausschließlich Gesamtzahlen genannt.
10. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort ist Wien. Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen beider Teile ist das jeweils sachlich in Handelssachen und örtlich für Wien, Innere Stadt, zuständige Gericht.
Stand: 24. Februar 2025